Zur Beurteilung der Pflegebedürftigkeit werden folgende Bereiche (Module) betrachtet:
Mobilität
Kognitive und kommunikative Fähigkeiten
Verhaltensweisen und psychische Problemlagen
Selbstversorgung
Bewältigung von und selbstständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen
Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte
In diesen Modulen wird begutachtet, was der Mensch alleine kann und was nicht. Die Begutachtung erfolgt durch den Medizinischen Dienst der Kassen (MDK).
Je nach Höhe des Unterstützungsbedarfs erfolgt eine Einstufung in einen der fünf Pflegegrade.
Des Weiteren gibt es zwei weitere Module in denen es um die außenhäuslichen Aktivitäten sowie die Haushaltsführung geht. Diese haben jedoch keinen Einfluss auf die Bewertung des Pflegegrades. Zu Beratungszwecken werden sie jedoch ebenfalls erfasst.
Abhängig vom Pflegegrad zahlt die Pflegeversicherung. Anbei eine Auflistung: