Sie monatlich einen Zuschuss von 40 Euro für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel erhalten?
der Zuschuss schon ab Pflegegrad 1 gezahlt wird?
wir von AnnA Ihnen bei allen Fragen rund um das Thema Pflegehilfsmittel zur Seite stehen?
Wird ein pflegebedürftiger Versicherungsnehmer zu Hause von Angehörigen oder einem ambulanten Pflegedienst gepflegt, besteht ein Anspruch auf Pflegehilfsmittel zum Verbrauch in Höhe von 40 Euro pro Monat. Dieser Anspruch gilt für alle Versicherten mit anerkanntem Pflegegrad, egal ob Kind, Erwachsener oder Senior. Die Kosten werden bis zu diesem Betrag von der Pflegeversicherung übernommen.
Was zählt zu den Pflegehilfsmittel?
Im sogenannten Hilfsmittelverzeichnis der gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen sind Hilfsmittel zum Verbrauch gelistet, bei denen die Kassen die Kosten übernehmen. Dazu zählen:
Einmalhandschuhe
Mundschutz
Desinfektionsmittel
Schutzbekleidung/-schürzen
Bettschutzeinlagen
Gemeinsam können wir ein auf die Pflegebedürfnisse zugeschnittenes Paket auswählen, dass Ihnen monatlich nach Hause gesendet wird. Die Pakete sind so konzipiert, dass sie die Kosten von 40€ nicht übersteigen. Außerdem können Sie die Inhalte monatlich ändern, falls von einem Hilfsmittel noch genügend vorhanden ist.
Wir von AnnA übernehmen die Beantragung der Pflegehilfsmittel bei der Pflegekasse vor der ersten Lieferung . Die entsprechende Formular bringen wir zum Gespräch mit. Es entstehen keine weiteren Kosten, zudem gehen Sie keine vertragliche Bindung ein. Das Paket mit den Pflegehilfsmitteln kann jederzeit abbestellen, wenn es nicht mehr benötigt wird.
Kontaktieren Sie uns gerne für weitere Informationen!