AnnA hilft Ihnen nach einem Unfall, Krankenhausaufenthalt, bei einer schweren Erkrankung, oder einer Operation.
Wir unterstützen Sie im Haushalt, wenn Sie dies nach einer Operation oder durch eine schwere Erkrankung zeitweise nicht können. Um diese Leistungen zu bekommen benötigen Sie nur eine ärztliche Verordnung. Sprechen Sie hierfür Ihren Arzt oder den Sozialdienst im Krankenhaus an.
Sie können unsere Leistungen kostenlos in Anspruch nehmen. Hierfür benötigen Sie lediglich eine ärztliche Verordnung nach § 38 SGB V. Wichtig ist, dass auf der Verordnung folgendes zu finden ist:
– gesundheitliche Probleme welche zur Beeinträchtigung führen – Umfang des Einsatzes – Dauer der Leistung
Wir kümmern uns im nächsten Schritt um die Genehmigung durch Ihre Krankenkasse. Sobald die Krankenkasse die Kostenübernahme bewilligt hat starten wir auch schon mit unserem Einsatz. Hierbei sprechen wir individuell ab wie wir Sie unterstützen können. Möglich ist z.B. Einkäufe, Reinigung der Wohnung, kochen, Wäsche waschen/bügeln, Betten beziehen etc.
Um eine Haushaltshilfe über eine ärztliche Verordnung zu erhalten ist es Bedingung, dass Sie den Haushalt zuvor selbst erledigt haben. Die Dauer und der Umfang der Leistung hängt von der schwere der Erkrankung ab und ist somit individuell.
Haben Sie noch Fragen oder können wir Ihnen behilflich sein?