Bereits in der letzten Koalitionsvereinbarung zwischen SPD und Union war eine Förderung der haushaltsnahen Dienstleistungen durch staatliche Zuschüsse vorgesehen. Die derzeitige Ampel-Koalition will diese Pläne nun umsetzen: laut Arbeitsminister Heil soll es staatliche Gutscheine für Hilfen im Haushalt geben. Voraussichtlich ab 2023 sollen zunächst Familien mit Kindern, Alleinerziehende und Personen, die einen Angehörigen pflegen, einen jährlichen Bonus von maximal 2.000,- € erhalten. Schrittweise soll diese Maßnahme dann auf alle Haushalte ausgedehnt werden.
Mit den Gutscheinen können über speziell zertifizierte Firmen legale, sozialversicherte Haushaltshilfen in Anspruch genommen werden.
Dieses Verfahren ersetzt die Steuererleichterungen, von der bisher hauptsächlich Familien mit höherem Einkommen und entsprechender Steuerlast profitieren.
WAS BEDEUTET DAS KONKRET?
Nach dem neuen Modell teilen sich der Staat und die Kunden die Kosten für eine Haushaltshilfe. 40% werden durch den Zuschuss abgedeckt, 60% hat der Kunde zu bezahlen. Die legale Dienstleistung wird damit auch für weniger wohlhabende Haushalte erschwinglich. Die Abrechnung soll voraussichtlich über eine App geregelt werden, über die die zertifizierten Firmen ihre Dienstleistungen anbieten können.
EINE WIN-WIN-SITUATION FÜR ALLE SEITEN
Auch die Mitarbeitenden würden von dem neuen System profitieren; sie wären dann rundum versichert und würden mindestens den gesetzlichen Mindestlohn erhalten. Die „Alltagstätigkeit“ würde endlich die Wertschätzung erlangen, die sie verdient.
Gleichzeitig ist zu erwarten, dass wieder mehr Arbeitskräfte auf dem legalen Arbeitsmarkt verfügbar werden. Bisher ziehen sehr viele Menschen aus finanziellen Erwägungen „Schwarzarbeit“ vor, ungeachtet der vielen Nachteile und Gefahren, die ein illegales Arbeitsverhältnis für beide Seiten nach sich zieht. Mit Hilfe der staatlichen Zuschüsse könnten der Schwarzmarkt endlich wirkungsvoll bekämpft und die Arbeitsbedingungen der Menschen verbessert werden, die haushaltsnahe Dienstleistungen ausüben.
WIE GEHT ES WEITER?
Die näheren Modalitäten der Neuregelung sind bisher noch nicht bekannt. Wir freuen uns jedoch sehr, dass dieses Verfahren endlich in Angriff genommen wurde und werden Sie weiterhin auf dem Laufenden halten.